Satzung der Seemannskasse – nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erbringende Leistungen – Ermessen der Verwaltung als Satzungsgeber – richterliche Nachprüfbarkeit
Krankenversicherung – keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Auslandsbehandlung – Entziehung einer Überprüfung durch Nichtveröffentlichung grundsätzlich verfügbarer Daten über die Methode