Entschädigung nach dem AGG – Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung – Bewerberauswahl durch öffentlichen Arbeitgeber – Schwerbehinderung – Widerlegung der Kausalitätsvermutung – Grundsatz der Bestenauslese
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der Kombination der Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften/Mathematik umfasst; Ausweitung des Bewerberfeldes ist nicht rechtfertigungsbedürftig