Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren zum Herstellen lokal verstärkter Blechumformteile“ – zur Nichtverteidigung des Streitpatents durch Selbstbeschränkung auf Null – Entscheidung im schriftlichen Verfahren – „sofortiges Anerkenntnis“ der Klage – zur Kostenauferlegung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung – hier: Absehen von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens trotz bereits zehn Jahre andauernder Unterbringung, keine eigenständige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen