(Hemmung der Festsetzungsverjährung: Beginn der Jahresfrist nach § 171 Abs. 9 AO – Strafbefreiende wirksame Selbstanzeige – Festsetzungsfrist für nach § 35b GewStG geänderten Bescheid )
Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn auf Grund einer unrichtigen Steuererklärung wegen Steuerhinterziehung verhängten Geldstrafe