Versuchte Steuerhinterziehung: Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe von Steuererklärungen nach Kündigung des Steuerberatermandats; unmittelbares Ansetzen eines nach Mandatskündigung abberufenen GmbH-Geschäftsführers
(Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG) als nachträglich bekannt gewordene Tatsache)