(Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes – Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG – Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer – Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung)