Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde – Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 26.02.2020, 2 BvR 1247/15 ua – Anordnung der Auslagenerstattung – Gegenstandswertfestsetzung
(„Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 S. 2 StGB)