Strafverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Strafschärfende Berücksichtigung des Konsum berauschender Mittel; Unterbringung bei dauerhaftem Defektzustand
Strafverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Strafschärfende Berücksichtigung des Konsum berauschender Mittel; Unterbringung bei dauerhaftem Defektzustand
Rückwirkende Anwendbarkeit der Neuregelung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Art 316h EGStGB ) verfassungsgemäß – Vermögensabschöpfung keine Nebenstrafe, sondern Maßnahme eigener Art mit kondiktionsähnlichem Charakter – „echte“ Rückwirkung ausnahmsweise zulässig