Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten geht
Beweisantrag im Strafverfahren: Anforderungen an eine Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit einer behaupteten Indiztatsache für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen
Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens; Ungeeignetheit eines Gutachtens