Strafverfahren wegen Vergewaltigung der Ehefrau: Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei Verwirklichung eines Regelbeispiels; strafmildernde Berücksichtigung trotz Verwendung besonders schmerzhafter Sexualpraktiken und besonderer Demütigung sowie Traumatisierung des Opfers; Gesamtbetrachtung; ;
Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Berücksichtigung einer “Liebesbeziehung” zwischen einem 13-jährigen Mädchen und einem Heranwachsenden
Unterbringung eines schuldunfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter kombinierter Persönlichkeitsstörung
Strafzumessung bei besonders schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung: Indizien für eine erhöhte Vorwerfbarkeit; Berücksichtigung der Häufung von Straftaten bei der Einzelstrafenbemessung; Berücksichtigung einer weiteren aber nicht angeklagten Straftat