(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.7.2014 VIII R 53/12 – Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung)
Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner – Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden – Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
(Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr – Ermittlung und zeitliche Zuordnung von Gewinnanteilen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)