Krankenversicherung der Studenten – Überschreiten der Altershöchstgrenze – Rechtfertigung nur durch bereits vor dem 30. Lebensjahr vorliegende Hinderungsgründe – 37. Lebensjahr ist absolute Höchstgrenze – keine Leistungsansprüche aus UNBehRÜbk und WiSoKuPakt ohne Ausführungsgesetzgebung – Verfassungsmäßigkeit
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – Divergenz – Arbeitslosigkeit – Verfügbarkeit eines Studenten – Widerlegung der Vermutung der Versicherungsfreiheit nach § 120 SGB 3 – vorlesungsfreie Zeit)
Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage “Bester Preis der Stadt” verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot