Krankenversicherung – Student – Überschreitung der Altershöchstgrenze – Verlängerung der Versicherungspflicht nur bei Hinderungsgründen, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres vorgelegen haben – Verfassungsmäßigkeit
Krankenversicherung der Studenten – Überschreiten der Altershöchstgrenze – Rechtfertigung nur durch bereits vor dem 30. Lebensjahr vorliegende Hinderungsgründe – 37. Lebensjahr ist absolute Höchstgrenze – keine Leistungsansprüche aus UNBehRÜbk und WiSoKuPakt ohne Ausführungsgesetzgebung – Verfassungsmäßigkeit
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) – kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen wegen der Aufnahme eines förderungsfähigen Hochschulstudiums – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung