(Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren – Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO – Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten – Anfechtbare Rechtshandlung – Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht – Aufhebung und Nachprüfung einer Ermessensentscheidung – Fehlendes Ermessen – Entstehung des Berichtigungsanspruchs für Entgelte aus durch insolventen Unternehmer erbrachten Leistungen)
Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle