Strafbare Einwirkung auf den Börsenpreis: Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals “sonstige Täuschungshandlungen”; erforderliche Tatsachenfeststellungen hinsichtlich der Preiseinwirkung
Betrug: Gewerbsmäßiges Handeln bei Zufluss des ertrogenen Geldes an eine Kapitalgesellschaft; Mitwirkung beim Vertrieb einer Kapitalanlagegesellschaft als Betrug