Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) – kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer Anwartschaften der Höhe nach – unechte Rückwirkung vorliegend zulässig – Stichtagsregelung (§ 78 Abs 2 VBLSa nF) notwendig und zumutbar
Anspruch auf Strukturausgleich nach § 12 TVÜ DRV-Bund auch bei Erreichen der maßgeblichen Vergütungsgruppe des MTAng-BfA-O durch Aufstieg – Tarifauslegung