Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Untreue und Computerbetrug: Aufstellung eines Glücksspielautomaten ohne erforderliche Bauartzulassung mit Einwilligung des Inhabers des zu betreuenden Vermögens; Unmittelbarkeit der durch Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs herbeigeführten Vermögensminderung