Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) – hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG (Sozialstaatsprinzip) oder von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Kostenübernahme – Verfassungsbeschwerde teilweise bereits unzulässig
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nach mehreren erfolglos absolvierten Therapien in den letzten 14 Jahren