Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren – keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; Verhältniswahl nach “starren” Listen; 5 %-Sperrklausel; Regelung wesentlicher Teile des Wahlrechts außerhalb der Verfassung) geboten
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“ zur Bundestagswahl 2009 – Keine Pflicht zur Umsetzung des Senatsurteils vom 03.07.2008 (BVerfGE 121, 266 – Überhangmandate) noch während der Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestags – Möglichkeit der Stimmenthaltung oder der Stimmabgabe mit „Nein“ bei Bundestagswahl nicht geboten
Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG – unzureichende Beteiligung der Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) als wesentlicher Verfahrensmangel – Befristete Weitergeltung der vorgelegten Vorschriften bis 31.03.2012