Geld- und Valorentransportversicherung: Unterbliebene Ablieferung von Bargeld zur Geldversorgung beim Auftraggeber entsprechend den Vorgaben des Transportvertrages als Versicherungsfall – Geldtransport IV
(Krankenversicherung – keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch – Vorrangigkeit der Erstattungsregelung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – Mehrfachversorgung bzw -ausstattung im Hilfsmittelbereich)
Krankenversicherung – Hilfsmittel – Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten – rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden Prüfungs- und Weiterleitungsfrist
Markenbeschwerdeverfahren – “GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke) – Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr” – andere rechtliche Bewertung: Zumessung einer anderen rechtlichen Bedeutung des Bildbestandteils – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Vertretbarkeit der vom DPMA zugrunde gelegten Auffassung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr