(Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding – Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG – Voraussetzungen für die Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO und § 11 Abs. 4 FGO)
Zum Vorliegen von “auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen” i.S. des Umsatzsteuerrechts beim Bereitstellen einer Datenbank (“Suchmaschine”) im Internet