Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Grober Eigennutz bei Umsatzsteuerhinterziehung zugunsten einer Aktiengesellschaft durch den Alleinaktionär; Berücksichtigung der Höhe des Hinterziehungsbetrages bei der Strafzumessung
Europarechtlicher Staatshaftungsanspruch: Mitgliedschaftliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die unterlassene Umsatzsteuerbefreiung privater Spielhallen hinsichtlich der Gewinne aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten
Steuerstrafrecht: Strafbarkeit von Erfindern bei Verlagerung ihrer Einkünfte aus Patentrechten auf eine schweizer Gesellschaft; Einbindung der Gesellschaft in die Zahlungsvorgänge als Scheingeschäft oder Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
(Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des Insolvenzverfahrens eingetretenen Tatbestandes Umsatzsteuer zu berichtigen ist – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Änderung der Rechtsprechung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 – Aufrechnung im Insolvenzverfahren – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG – Änderung der Rechtsprechung – Bindung an Feststellung des FG zum Inhalt des angefochtenen Bescheids)