(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 – Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen)
Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten – Verletzung des rechtlichen Gehörs
Nichtannahmebeschluss: Mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtumsetzung des Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer – Antrag auf Vollstreckung analog §§ 170, 172 VwGO mangels Erfolgsaussichten nicht geboten, jedoch Vornahmeantrag gem § 113 StVollzG zur Rechtswegerschöpfung erforderlich