Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 – Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen)
Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision
(Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u.a., der nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 23 UStDV gehört – Keine Steuerbefreiung für im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservice erbrachte Leistungen – Mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen – Mittelbare Mitwirkung an der Erbringung steuerbefreiter Leistungen – “Saldierung” von Streitpunkten im Klageverfahren ist keine unzulässige Verböserung)