Rentenversicherungspflicht – selbständig tätiger Dozent – Honorarkraft – mehr als einmonatige Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit – Fortbestehen des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für Wille zum Fortsetzen der Tätigkeit
Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation als Unfall; dem Versicherungsnehmer zurechenbare falsche Angaben in der Gesundheitsselbsterklärung des Schauspielers
Vergütung des anwaltlichen Beistands für den Nebenkläger im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Terminsgebühr bei Anschluss an das Plädoyer des Generalbundesanwalts; Berücksichtigung der Verhandlungsdauer