(Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Mietkautionsdarlehen – Tilgung durch Aufrechnung – keine Anwendung des § 42a Abs 2 SGB 2 auf vor dem 1.4.2011 gewährte Mietkautionsdarlehen – verfassungskonforme Auslegung)
Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung durch Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a ArbGG) bei Fehlen einer einheitlichen, gefestigten höchstrichterlichen Rspr – keine Vorlagepflicht eines LAG gem Art 267 AEUV bei Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO