(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 – Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet – Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)
Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von Auslandsdienstreisen – Nachweiserfordernis hinsichtlich der Anwendbarkeit von Rückfallvorschriften
Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Hinweispflicht bei unvollständiger Fassung der Anklageschrift und näherer Konkretisierung im Lauf der Hauptverhandlung