Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Tatbestandsmerkmals der „vergleichbaren Auswirkungen“ – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums