(Erstattung von Kosten im Vorverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten – Rechtsanwaltsvergütung – Gebührenerhöhung bei Beauftragung des Rechtsanwalts nur durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach § 38 SGB 2 – Untersuchungsmaxime gem § 103 SGG)