(Kaufvertrag: Beschaffenheitsangabe eines Tieres; Zustand bei Gefahrübergang; physiologische Abweichungen; Rittigkeitsprobleme; Beweislasttragung; Widersetzlichkeit als Mangel)
Anspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung von aufgrund der Mietpreisbremse zuviel gezahlter Miete: Wirksamkeit der Anspruchsabtretung an einen registrierten Inkassodienstleister und Aktivlegitimation
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Prozess- statt Sachurteil – Subsidiarität eines Feststellungsantrags – entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei einer Klage gegen einen GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung – Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung bei Anfechtungsklage – Berücksichtigung nachträglicher Änderungen nur bei Umstellung der Klage auf ein Verpflichtungsbegehren – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – tatsachenrichterliche Aufgabe – Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts – Heranziehung von ärztlichem Fachwissen nur im Rahmen der Feststellung der einzelnen Gesundheitsstörungen – Sachverständigenanhörung – nachträgliche Rüge der Verletzung des Fragerechts – Erforderlichkeit der Darlegung möglicher entscheidungserheblicher Antworten auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts – Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter nach § 153 Abs 5 SGG – keine Begründungspflicht – gerichtliches Ermessen – Darlegung von Ermessensfehlern)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge – Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs – keine eigenständige Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) – keine Heilung gem § 189 ZPO durch Zugang bei vertretener Partei
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist – allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren