Parteiverrat: Definition der Pflichtwidrigkeit; Bestimmung der Parteiinteressen in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten; Abgrenzung des schweren vom einfachen Parteiverrat
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen Beklagten