(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.1.2020 – XI R 26/19 (XI R 5/17): Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von Investitionsgütern im Bereich der Landwirtschaft Entgelt von dritter Seite)
Umsatzsteuerhinterziehung: Der Einziehung unterliegende Taterträge; unmittelbarer Zufluss eines Vermögensvorteils für den als Organ einer Kapitalgesellschaft handelnden Täter; Dritteinziehung von Taterträgen bei dem faktischen Geschäftsführer oder dem Scheingeschäftsführer einer GmbH
(Zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik – Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Peters vom 18.09.2019 – C-700/17)