(Aussetzung der Vollziehung beim BFH – Anwendbarkeit von § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO – Keine “Änderung der Rechtslage” durch bloße Revisionszulassung oder durch geänderte Beurteilung der Rechtslage)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 14 Abs 1 durch kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen
(Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren – Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000)
Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen – Regelungsgehalt eines Freistellungsbescheids – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache