Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zuhause aus kommunizieren können – Zur Möglichkeit der Verweisung auf eine Vermittlung durch Dritte, etwa Bevollmächtigte oder Beistände
Nichtannahmebeschluss: keine gerichtliche Hinweispflicht bzgl der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts im arbeitsgerichtlichen Verfahren – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)