Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “PLASMA Compact” – zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren – vor Wirksamwerden eingereichter Schriftsatz, der die Sach- und Rechtslage grundlegend ändert, wird nicht berücksichtigt – Beschluss ergeht über nicht verfahrensgegenständlichen Antrag – Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung an DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Strafprozess – hier: keine Besorgnis der Befangenheit bei unzulässig kurzer Fristsetzung für Beweisanträge – iÜ Absehen von Entscheidungsbegründung