Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verlangt die Möglichkeit, zu neuem Parteivorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen, falls das Gericht auf eine begründete Anhörungsrüge hin das Verfahren fortführt und jenes Parteivorbringen bei einer neuen Sachentscheidung berücksichtigen will – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Bedingungen in der Zielregion (hier: Tschetschenien) – völkerrechtliche Zusicherung des Zielstaates im Auslieferungsverfahren entbindet nicht von eigener fachgerichtlicher Gefahrenprognose
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung (§ 102 StPO) verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit und unzureichender Begründung eines Auffindeverdachts das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 2 GG) – zudem Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch fachgerichtliche Bestätigung der Sicherstellung von Datenträgern trotz fehlenden Anfangsverdachts
Ablehnung eines isolierten eA-Antrags: Grundrechtsverletzung durch Rückführung eines Kindes gem Art 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nicht hinreichend dargelegt