Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren, gerichtet auf die Aussetzung der Wirkungen eines Insolvenzplanes: Unzureichende Darlegung der in die gerichtliche in die Folgenabwägung einzubeziehenden Nachteile
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung der Zwangsvollstreckung – Gesundheits- bzw Lebensgefahr infolge drohender Suizidhandlung bei Zwangsräumung
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin – Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung beider Pakte
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin – Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung beider Pakte
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin – Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung beider Pakte
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Garantie effektiven Rechtsschutzes gebietet wohlwollende Auslegung prozessualer Erklärungen der Prozessparteien im Sinn des erkennbaren Rechtsschutzanliegens sowie ggf Umdeutung – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen der Umdeutung eines unstatthaften Wiedereinsetzungsantrags in eine zulässige Gehörsrüge
Stattgebender Kammerbeschluss: „Durchentscheiden“ zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) – keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) – keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden – Gegenstandswertfestsetzung