Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Individualbeschwerde zum EGMR nicht Teil des vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtswegs – Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG insofern nicht unverschuldet
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Überraschungsentscheidung im einer Mietsache (hier: Annahme eines konkludent geschlossenen Erlassvertrages hinsichtlich einer Modernisierungsmieterhöhung gem § 559 BGB) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Regelungen des ZuG 2012 zur Kürzung von Emissionsberechtigungen bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 sowie Streichung einer Zuteilungsgarantie aus der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung von Art 3 Abs 1, Art 14 Abs 1 bzw Art 2 Abs 1 GG iVm der Finanzverfassung des GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenbeteiligung schwerbehinderter Empfänger von Grundleistungen gem § 3 AsylbLG an Wertmarken für unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (§ 145 Abs 1 SGB IX aF ; § 228 SGB IX nF ) – keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1, Abs 3 GG sowie aufgrund einer maßgeblichen Veränderung der Rechtslage – Gründe für Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht hinreichend dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Möglichkeit der Konfrontation einer Belastungszeugin im gerichtlichen Verfahren begründet für sich genommen noch keine Verletzung von Art 6 MRK, mithin auch kein Auslieferungshindernis – hier: Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an die Schweiz – Verletzung des Konfrontationsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Ablehnung eines auf Aussetzung des von § 23 Abs 4 StVO gerichteten eA-Antrags einer Muslimin: mangelnde Rechtswegerschöpfung, unzureichende Substantiierung sowie fehlende Darlegung eines schweren Nachteils bzgl des Verbots der Gesichtsverhüllung beim Führen eines Kfz
Verwerfung von Widersprüchen gegen eA-Ablehnungen: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit – Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre