Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Annahme von Fluchtgefahr durch „weiteres Sichfernhalten“ aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklich
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) hinsichtlich der Gewährung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutzes (hier: gem § 80 VwGO) im Anwendungsbereich der Dublin-III-VO (juris: EUV 604/2013) – hier: unzureichende Substantiierung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie, des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bzgl der Abschiebung einer Armenierin nach Italien
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä: Schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit – hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des entscheidungserheblichen Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem VG sowie der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Weisung zum Tragen einer „elektronischen Fußfessel“ im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB) – Folgenabwägung