Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung schwieriger, bislang uneinheitlich beantworteter Fragen – hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister Syrer aufgrund der Gefahr von Folter im Falle einer Rückkehr nach Syrien, sowie Flüchtlingseigenschaft wehrdienstpflichtiger Syrer als schwierige, nicht im PKH-Verfahren zu entscheidende Tatsachenfragen – Gegenstandswertfestsetzung
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung – hier: PKH-Bewilligung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch nach Aufhebung des Haftbefehls – Rehabilitierungsinteresse bei Freiheitsentziehungen hängt weder vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon ab, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen – hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Kontext des G20-Gipfels – Rüge mangelnder fachgerichtlicher Berücksichtigung des Videomaterials unzureichend substantiiert
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG – unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) bei unzureichender fachgerichtlicher Begründung der Haftvoraussetzungen (hier: Erheblichkeit der Straftat) sowie unzureichender Sachaufklärung – Gegenstandswertfestsetzung