Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Verpflichtung zum Abdruck einer distanzierenden nachträglichen Mitteilung („Nachtrag“) bzgl einer anfänglich zulässigen, länger zurückliegenden Verdachtsberichterstattung über einen mittlerweile ausgeräumten Straftatverdacht – Folgenabwägung
Nichtannahme einer formunwirksam erhobenen Verfassungsbeschwerde: Vertretung der Beschwerdeführer durch ihren Sohn weder subjektiv notwendig noch objektiv sachdienlich – mangelnde Sprachkenntnisse lassen Zumutbarkeit der Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten gem § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht entfallen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie von Art 6 Abs 1 GG durch ermessensfehlerhafte Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen (Art 10 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) in eine dem Wohnort seiner Ehefrau und seiner Kinder näher gelegene JVA – Kontakt des Strafgefangenen zu seiner Familie ist unabhängig von seiner Resozialisierung in Deutschland im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen
Informationszugang zu in Privatbesitz befindlichen amtlichen Dokumenten – Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig – Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) mangels fachgerichtlicher Aufbereitung der den Informationszugang betreffenden einfachrechtlichen Fragen (hier: Existenz einer behördlichen Wiederbeschaffungspflicht bzgl Akten, die in die Verwahrung Privater gegeben wurden) nicht möglich
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bzgl eines Anspruchs auf implantologische Leistungen (§ 28 Abs 2 S 9 SGB V ) bei unzureichender Berücksichtigung des Umstandes, dass die Leistung aufgrund fehlender Einbindung in eine medizinische Gesamtbehandlung (§ 28 Abs 2 S 9 SGB 5 aE) abgelehnt worden war – zudem unzureichende Beschwerdebegründung innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie unzureichende Darlegung eines Gleichheitsverstoßes