Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um mehr als ein Jahr verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung – Zurückweisung eines mangels tauglicher Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Nichtannahmebeschluss: Zum Bezugspunkt einer Änderung tatsächlicher Verhältnisse iSd Art 44 Abs 1 S 4 SGB XII aF (juris: SGB XII) – hier: Anrechnung einer Rentenerhöhung auf ergänzende Grundsicherung im Alter – wegen Außerkrafttretens des § 44 Abs 1 S 4 SGB 12, damit fehlender Wiederholungsgefahr und geringer Beschwer keine Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) geboten
Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer – hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) Verschulden verfassungsrechtlich unbedenklich – Berücksichtigung des möglichen Wegfalls des Beugezwecks durch Halbierung der Haftdauer verhältnismäßig – keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – eA-Antrag mangels Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes sowie mangels Darlegung der Zulässigkeit der Hauptsache unzulässig
Ablehnung des Erlasses einer eA zur „Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein“ – offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich