Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Substantiierung des isolierten eA-Antrags – schwerer Nachteil nicht dargelegt – unzureichende Darlegung des Ausgangssachverhalts sowie des Verfahrensgangs
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen – hier des Rechts auf Totenfürsorge gem Art 2 Abs 1 GG – bei der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung nach § 161 Abs 2 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Geschäftsverteilungsregelung in Abhängigkeit von erst im Nachhinein eintretenden, in der Entscheidung der betroffenen Spruchkörper stehenden Umständen genügt nicht den Anforderungen des Art 101 Abs 1 S 2 GG an Geschäftsverteilungspläne – hier: Zuständigkeit einer Hilfsstrafkammer in Abhängigkeit von Eröffnung des Hauptverfahrens durch originär zuständige Strafkammer bis zu einem bestimmten Stichtag – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Mangels Wahrung der Beschwerdefrist unzulässige Verfassungsbeschwerde – Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags – Verschuldete Fristversäumnis bei Faxversand ohne hinreichenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen – mangelnde Darlegungen zum Vortrag im fachgerichtlichen Verfahren, unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz
Nichtannahmebeschluss: Kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf fehlender Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre, wenn auch bei gebotener Abwägung die Meinungsfreiheit zurücktreten würde – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen – Gegenstandswertfestsetzung