Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten – hier: „ACAB“ (All Cops Are Bastards) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten – hier: „ACAB“ (All Cops Are Bastards) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Unternehmen sind nicht grundrechtsfähig (Art 19 Abs 3 GG) und damit nicht beschwerdefähig iSd § 90 Abs 1 BVerfGG – hier: mangelnde Beschwerdefähigkeit zweier vollständig in kommunaler Hand befindlicher Energieunternehmen – zudem teilweise Verfristung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG)
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung durch den Beschwerdeführer – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und ausnahmsweise Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung in der Hauptsache bei entgegenstehender fachgerichtlicher Rechtsprechung
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung sowie nachträgliche Mitteilung der Gründe einer ohne Begründung bekanntgegebenen eA – einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Möglichkeit der Verwertung des Schweigens des Angeklagten gem § 35 CJPOA GBR
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch sitzungspolizeiliche Beschränkung der Filmberichterstattung im Kontext eines Wirtschaftsstrafverfahrens – hier zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Substantiierungsanforderungen sowie Subsidiarität im eA-Verfahren – hier: Rechtsschutz gegen Zwangsräumung einer Wohnung – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nicht ersichtlich – Suizidgefährdung des Räumungsschuldners nicht substantiiert dargelegt