Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung – Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Berufung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung – Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Entscheidung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO unter Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung – Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Revision – Gegenstandswertfestsetzung
Beschränkung der Steuerbefreiung des § 1 Abs 1 Nr 3 S 2 Buchst b GrEStG auf; amtliche Baulandumlegung verfassungsgemäß – struktureller Unterschied; gegenüber freiwilliger Umlegung rechtfertigt Ungleichbehandlung;
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter insb bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Polizeikräfte – hier: „Blocksperre“ im Anschluss an ein Fußballspiel bei drohenden Fankonflikten – keine Grundrechtsverletzung bei gewissenhafter Durchführung der Ermittlungen und effektiver gerichtlicher Kontrolle
Teilentscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden von zweien der insgesamt vier Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer
Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht gem § 9 Abs 1, Abs 2 BPersVG auf angestellte Auszubildende verletzt verbeamteten Auszubildenden nicht in Gleichbehandlungsanspruch (Art 3 Abs 1 GG) – Differenzierung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines unbekleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten, videoüberwachten Haftraum (§ 88 Abs 2 Nr 5 StVollzG) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – zudem Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, 2 Abs 2 S 1 GG, 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung – Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überzogene Zulässigkeitsanforderungen an Rechtsbeschwerde bei offensichtlichen Grundrechtsverletzungen