Arbeitsrecht

Hochschulorganisationsrechtliche Vorschriften für die Medizinische Hochschule Hannover – 63c Abs 2 S 1, 63c Abs 3 S 2, 63c Abs 4 S 2, 63c Abs 5 S 1, 63c Abs 5 S 2, 63c Abs 6 S 1 sowie § 63e Abs 2 Nummer 2, § 63e Abs 2 Nummer 3, § 63e Abs 2 Nummer 5, § 63e Abs 2 Nummer 10, § 63e Abs 2 Nummer 11, § 63e Abs 3, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 1, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 2, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 4 und § 63e Abs 4 S 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 26. Februar 2007 (idF v 11.12.2013 – juris HSchulG 2007 F:2013-12-11) mit Art 5 Abs 3 GG unvereinbar – Zur hinreichenden Möglichkeit des Fachbereichs- oder Fakultätsrat oder des Senats an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mitzuwirken, wenn die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse auf einen Vorstand oder Präsidium übertragen werden – Auftrag an den Gesetzgeber, bis 21.12.2015 eine Neuregelung zu schaffen

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Familienrecht

Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen

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Strafrecht

Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

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Arbeitsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Kundgebung auf Friedhof kann der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) unterfallen – sowie zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen, wenn ein dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterfallendes Verhalten betroffen ist – Gegenstandswertfestsetzung

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Kosten- und Gebührenrecht

(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44 FamFG durch nicht am Ausgangsverfahren Beteiligte – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter fachgerichtlicher Anhörungsrüge

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG  auch bei Zustellung einer strafgerichtlichen Entscheidung an Angeklagten und gleichzeitiger Unterrichtung des Verteidigers – § 37 Abs 2 StPO im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar, daher Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei mehrfacher Bekanntmachung mit erster Zustellung – hier: unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei mangelnder Darlegung, dass die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG gewahrt wurde

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