Vertragsärztliche Versorgung – Honorarverteilung – einfache Beiladung der Krankenkassenverbände – Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung – Ermächtigung zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen – Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarfs – Geltung auch für Regelleistungsvolumen – Praxisausrichtung auf besonders zeitintensive Leistungen aus dem allgemeinen Leistungsspektrum der Fachgruppe – keine vergütungsrelevante Besonderheit – allgemeine Härtefallklausel im Honorarverteilungsvertrag – wirtschaftliche Einbußen durch Regelleistungsvolumen -Nichtvorliegen eines Härtefalls