Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Widerlegliche Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger durch Verkäufer oder Vertreiber der Kapitalanlage
Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Wohnungskaufpreises: Erhebung des angebotenen Zeugenbeweises und Anordnung der Vorlegung von Urkunden