Markenbeschwerdeverfahren – „GET IT RIGHT“ – keine Unterscheidungskraft – zu Bezeichnungszusätzen: ® oder TM – zur Platzierung einer Bezeichnung nach Art einer Marke
Markenbeschwerdeverfahren – „Snow Gecko (Wort-Bild-Marke)/GECKO (Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Markenusurpation – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)“ – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde – wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung an das DPMA – Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr