(Antragsveranlagung; Ermittlung der Einkünfte – Einheitliche Auslegung der Begriffe „Summe der Einkünfte“ in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG und § 2 Abs. 3 EStG)
Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben eines Steuerschuldners; Vorliegen eines Betriebs oder mehrerer Betriebe